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26.03.2013 | Bundesregierung
Rechtsextremismus politisch bekämpfen
 
 

 

   

Der Gefahr von rechts vorbeugen

Zivilgesellschaft, Kommunen, Länder und der Bund dürfen nicht nachlassen, ein Umfeld für Toleranz und demokratische Werte im Umgang miteinander zu schaffen.

Viele Deutsche engagieren sich gegen Rechtsextremismus. Die Bundesregierung unterstützt dieses Engagement mit vielfältigen Förderprogrammen. Damit wird gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt und das Entstehen von Rechtsextremismus bekämpft.

Bestehenden Extremismus bekämpfen

Mit der ganzen Härte des Gesetzes bekämpft der Staat das Entstehen rechtsextremistischer Strukturen. So hat der Bundesinnenminister bereits zehn rechtsextremistische Vereine verboten: Zum Beispiel die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige". Sie ist mit rund 600 Mitgliedern die größte neonazistische Vereinigung.

In einem gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus tauschen sich Bundes- und Landesbehörden, Polizei und Verfassungsschutz regelmäßig aus. Dadurch können alle Behörden rechtsterroristische Bedrohungen so früh wie möglich erkennen und vor Ort bekämpfen.

Darüber hinaus bemüht sich der Bund auch um Menschen, die in die Fänge rechtsextremer Organisationen gelangt sind. So organisiert beziehungsweise fördert er sogenannte Aussteigerprogramme, mit denen er vor allem jugendliche Rechtsextremisten zum Ausstieg aus der Szene motivieren will. Auch die erfolgreiche Arbeit der AussteigerinitiativeEXIT wird weiter gefördert.

NPD-Verbotsantrag unterstützen

Der Bundesrat hatte bereits im Dezember beschlossen, ein NPD-Verbotsverfahren anzustrengen. Die Bundesregierung wird den Antrag des Bundesrates unterstützen. Die Bundesbehörden, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz, werden den Ländern das erforderliche Material zur Verfügung stellen. 

Neben dem Bundesrat einen eigenen NPD-Verbotsantrag zu stellen, hält die Bundesregierung für nicht erforderlich.

Bundesinnenminister Friedrich wies darauf hin, dass es ausreiche, wenn ein Verfassungsorgan einen Verbotsantrag stellt. "Wir halten einen eigenen Antrag für nicht erforderlich", so der Minister.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass bereits einmal ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Es gebe "große juristische Hürden für das Verfahren".

 

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