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25.02.2013 | Zeit online
Verdacht auf millionenfachen Betrug mit Bioeiern
 


Systematisch sollen 200 Agrarunternehmen konventionell erzeugte Eier fälschlich als Bioware deklariert und verkauft haben. Die Hennen wurden auf engstem Raum gehalten.

Niedersachsen und weitere Bundesländern ermitteln wegen möglicherweise systematischen Betrugs bei der Haltung von Legehennen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen 150 Betriebe in Niedersachsen, etwa 50 weitere Verfahren seien an Ermittler in anderen Ländern abgegeben worden, teilte die Behörde mit.

 

 

Die Betriebe sollen deutlich mehr Hühner in den Ställen gehalten haben als erlaubt. Sowohl in der Freiland- als auch in der Käfighaltung seien die Hennen unter widrigen Bedingungen gehalten worden, lautet der Vorwurf der Ermittler. Für die Freilandhaltung sind mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche pro Huhn vorgeschrieben. Überwiegend seien konventionelle Betriebe mit Freilandhaltung betroffen, aber auch einige Bio-Höfe. Dem Bericht zufolge sind Millionen Bioeier verkauft worden, die nicht alsBioeier hätten deklariert werden dürfen.

Erste Ermittlungen seien im Herbst 2011 eingeleitet worden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Frauke Wilken dem Spiegel. "Der Verdacht ist, dass es sich um systematischen Betrug handelt. Das ist kein Kavaliersdelikt, das wäre Verbrauchertäuschung", sagte der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne). Er kündigte Konsequenzen an, falls sich der Verdacht bestätigen sollte. Geprüft werde, ob den Betrieben die Zulassung entzogen wird. "Wir können aber erst entziehen, falls sich der Betrug bestätigt und die Betriebe überführt sind", sagte Meyer.

Geldstrafen, Haftstrafen und der Entzug von Lizenzen

Ermittelt wird wegen möglicher Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelgesetzbuch sowie das ökologische Landbaugesetz. Womöglich missachteten die Betriebe dem Bericht zufolge auch Tierschutzvorschriftenund Umweltgesetze. Die Verstöße könnten mit Geldstrafen und Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Auch Betrugsvorwürfe müssten geprüft werden.

Auch bei der Freiland- und Bodenhaltung werden oftmals mehr Hühner gehalten als nach den Vorschriften zulässig, hieß es bei der Arbeitsgemeinschaft artgerechte Nutztierhaltung. Sie erhob den Vorwurf, dass Betriebe mit zwei Rechnungen arbeiteten – eine mit der zulässigen Anzahl der Hühner für das Veterinäramt, die andere für das Finanzamt. Die Arbeitsgemeinschaft forderte, die Behörden müssten die Angaben abgleichen und die Kontrollen verschärfen.

Laut Statistik leben zwei Drittel aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 3.000 Plätzen in Bodenhaltung. Boden- und Freilandhaltung sowie die ökologische Haltung nehmen demnach zu, die Käfighaltung ab. Seit 2009 ist die herkömmliche Käfighaltung hierzulande verboten; die sogenannte Kleingruppenhaltung ist aber weiterhin erlaubt.

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