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30.09.2012 | Stadt Oldenburg
Übermorgenstadt fördert preisgünstige Mietwohnungen
 

 

Die Stadt Oldenburg fördert ab sofort den Bau preisgünstiger Mietwohnungen. Das hat der Rat in seiner Sitzung am Montag, 24. September, einstimmig beschlossen. Die Richtlinie 2012 – Wohnungsbauförderungsprogramm für Oldenburg – soll die angespannte Situation im Bereich niedrigpreisiger Mietwohnungen entspannen und so mehr Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen schaffen. Dafür stehen im Haushalt 2012 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Mietobergrenzen für 10 Jahre bindend
Bei den geförderten Neubauten darf die Nettokaltmiete bei Wohnungen bis 45 Quadratmetern 6,80 Euro pro Quadratmeter  nicht übersteigen, bei größeren Wohnungen darf sie maximal 6 Euro betragen. Diese Mietobergrenzen sind für zehn Jahre bindend. Die geförderten Wohnungen sind zudem nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen ab vier Wohneinheiten pro Gebäude in festgelegten Fördergebieten. Dazu gehören überwiegend Gebiete innerhalb des Autobahnringes sowie in Stadtteilzentren und in deren Umkreis, wobei die Entfernung zum Stadtteilzentrum maximal 500 Meter betragen darf. Damit werden Standorte gefördert, die die notwendige Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen aufweisen oder in einer fußläufigen Entfernung zu diesen liegen. 

Zusätzlich wird der Neubau von preisgünstigem Mietwohnraum in den nach § 136 und 171e des Baugesetzbuches förmlich festgesetzten Fördergebieten gefördert, deren Förderperiode noch nicht abgeschlossen ist. Hierzu gehören die Sanierungsgebiete und Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf, die nach dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ gefördert werden.

Wo können Anträge gestellt werden?
Anträge auf Wohnungsbauförderung sind bis zum 30. November an die Wohnraumförderungsstelle des Baudezernates, Birgit Blechschmidt, Telefon 0441 235-2587, E-Mail birgit.blechschmidt@stadt-oldenburg.de, zu richten. Über diese wird in der eingereichten Reihenfolge entschieden, bis die Haushaltsmittel erschöpft sind. Vor der Bewilligung werden dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen die in Frage kommenden Bauvorhaben vorgestellt. Im Einzelfall können ausnahmsweise auch bereits begonnene Bauvorhaben gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 30 Prozent der Baukosten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zwei weitere Förderansätze
Neben der Förderung von Neubauten im niedrigpreisigen Mietsegment, für die 80 Prozent der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verwendet werden sollen, sollen laut Richtlinie ab 2013 zwei weitere Förderansätze aufgenommen werden: die Modernisierung im Bestand und die Förderung beispielhafter Modellvorhaben. 15 Prozent der Haushaltsmittel sollen dazu genutzt werden, Mietwohnungsbestände ab vier Wohneinheiten zu modernisieren, um langfristig die Wohnqualität in den niedrigpreisigen Beständen zu sichern. Mit den noch verbleibenden 5 Prozent der Gelder sollen Modellvorhaben gefördert werden, die den Zielen der Wohnraumversorgung und der integrativen Stadtentwicklung dienen und damit dem demografischen Wandel Rechnung tragen.

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