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08.09.2012 | Bundesregierung
Neue Regeln für Organspende
 

 

Jeder Erwachsene in Deutschland erhält künftig regelmäßig Informationen zur Organspende. Damit soll eine Entscheidung für oder gegen eine Spende nahegelegt werden. In Krankenhäusern soll es einen Transplantationsbeauftragten geben.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat den entsprechenden Gesetzentwürfen zugestimmt. Die Regeln für die Organspende in Deutschland werden mit dem "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" und dem "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" reformiert.

Zu wenige haben Organspendeausweis

Auf das Geschenk des Lebens warten allein in Deutschland über 12.000 Menschen. Jeden Tag sterben drei Menschen, die eine Organspende hätte retten können. Drei Viertel der Deutschen sind zwar grundsätzlich bereit, ein Organ zu spenden. Aber nur ein Viertel besitzt einen Organspendeausweis, mit dem dies im Ernstfall dokumentiert wird.

Heute müssen die Menschen mit dem Organspendeausweis ihre Bereitschaft aus eigener Initiative erklären. Geschieht dies nicht, sind oft die Angehörigen mit der schwierigen Entscheidung konfrontiert. Künftig soll daher jeder regelmäßig befragt werden, der über 16 Jahre alt ist. Die Abfrage soll über die Krankenkassen erfolgen.

Eine erste Information über die Möglichkeit, sich zur Organspende zu äußern, soll zusammen mit der neuen Gesundheitskarte erfolgen. Sie soll bis Mitte 2013 an alle Bürger verschickt sein.

Kein Zwang zur Entscheidung

Alle zwei Jahre erfolgt eine neue Information und Erinnerung an die Entscheidungsmöglichkeit. Wenn dies technisch möglich ist, soll die Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Das wird voraussichtlich ab 2015 der Fall sein. Durch das Anschreiben soll die Aufmerksamkeit in den Familien auf die Organspende gelenkt und die Bereitschaft zu einer solchen Spende erhöht werden.

"Einen Zwang zur Entscheidung wird es nicht geben", so der Gesundheitsminister Daniel Bahr. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Die Bürgerinnen und Bürger können auch erklären, nur bestimmte Organe spenden zu wollen.

Lebendspender rundum absichern

Die Zahl der Lebendspenden hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen: 2010 wurden 665 Nieren sowie 90 Lebern nach einer Lebendspende transplantiert.

Die Lebendspender sollen rechtlich abgesichert werden. Dazu wird das Transplantationsgesetz geändert. Erstmals wird es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen geben, so Bahr.

Zudem kommt die Unfallversicherung für alle Gesundheitsschäden auf, die über die Beeinträchtigungen durch die Spende hinausgehen, aber durch sie verursacht sind. Auch der Anspruch gegen die Krankenkasse wird festgelegt. Er umfasst Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld.

Organspendeerklärung und Patientenverfügung

Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch dabei unterstützt werden, Organspendeerklärung und Patientenverfügung aufeinander abzustimmen. Bei einer erklärten Organspendebereitschaft müssen oft ärztliche Maßnahmen erfolgen, die durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen werden. Dieser Widerspruch muss nicht sein und kann durch die notwendigen Informationen vermieden werden.

Transplantationsbeauftragte im Krankenhaus

Als Anlaufstelle für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Transplantation stehen, muss es in jedem Krankenhaus künftig einen Transplantationsbeauftragten geben. Dadurch sollen bessere Bedingungen für die Organspende geschaffen und die Zahl der Spenden erhöht werden.

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