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10.04.2012 | Bundesregierung
Mehr Pflege-insbesondere für Demenzkranke
 

Menschen mit Demenz sollen zukünftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, Angehörige sollen eine Entlastung erfahren. Die Bundesregierung hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht.

"Pflege ist ein Thema, das alle in der Gesellschaft früher oder später ereilt", so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Deshalb hat er erstmals den besonderen Betreuungsbedarf bei Demenz aufgenommen. Ganz gezielt verbessere sich dadurch die Situation für Menschen, die bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, so Bahr weiter. Dabei schwebe ihm vor, insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe auszubauen. Vor allem aber profitieren 500.000 Demenzkranke sofort von der Neuregelung. Denn sie können damit regulär Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Ambulant vor stationär

Solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können – das wünschen sich die meisten älteren Menschen. Wird die Vergesslichkeit größer, ist eine vertraute Umgebung besonders wichtig für die eigene Orientierung.

Deshalb stärkt die Pflegereform der Bundesregierung den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Dazu gehört, dass Pflegebedürftige zukünftig zwischen Leistungen und Zeiteinheiten frei wählen können. Mit dem Pflegedienst kann ein betroffener Mensch beispielsweise vereinbaren, ob die Zeit für einen Spaziergang oder zur Körperpflege zu nutzen ist.

Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung "Betreuung" anbieten, die sich speziell an Demenzerkrankte richtet, sagte Bahr. Außerdem will er neue Wohnformen fördern. Dann könnten Wohngruppen bis zu 200 Euro für die Einstellung einer Pflegekraft erhalten.

Unterstützung für pflegende Angehörige

In unserer immer älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an: Heute sind es circa 2,4 Millionen Menschen, in wenigen Jahrzehnten werden es über 4 Millionen sein. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Demenzkranken – derzeit 1,4 Millionen – ebenso ansteigen wird.

Viele Jahre lang lag die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige in der Familie. Die Bundesregierung plant deshalb, pflegende Angehörige besser zu unterstützen. Sie sollen leichter als bisher die Pflege unterbrechen können. Die Auszeit kann zum Beispiel für eine Reha-Maßnahme genutzt werden. Dafür ist eine besondere Förderung geplant.

Finanzierung langfristig sichern

Die Bundesregierung sorgt zum ersten Mal dafür, den besonderen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Bislang decken die Leistungen der Pflegeversicherung diese Hilfen nicht ausreichend ab.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, ab 2013 den Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkt anzuheben. Zugleich soll der Einstieg in eine freiwillige private Vorsorge erfolgen. Die steuerliche Förderung der privaten Vorsorge bedarf einer eigenen gesetzlichen Regelung.

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