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11.12.2011 | Bundesregierung
Gegen kalte Progression: Lohnerhöhungen gehören den Bürgern
 

 

Bürgerinnen und Bürger sollenihre Lohnerhöhungen zum Ausgleich der Preissteigerung behalten. Sonst gehen ihnen rund sechs Milliarden Euro pro Jahr durch die so genannte kalte Progression verloren.
 
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf gegen diese Ungerechtigkeit beschlossen.
 
Die kalte Progression bringt dem Staat Mehreinnahmen, die vom Gesetzgeber letztlich so nicht gewollt sind. Es sind verdeckte Steuererhöhungen, ohne dass der Gesetzgeber tätig wird.
 
Mit ihrem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für Stabilität und mehr Steuergerechtigkeit. Sie setzt nicht auf derartige Mehreinnahmen, um aus der Staatsverschuldung herauszukommen.
 
Die Bundesregierung setzt nun um, was die Regierungsparteien am 6. November 2011 vereinbart hatten:
 
  • Der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum wird in zwei Stufen um zusammen 350 Euro erhöht: Zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro.
  • Der Einkommensteuertarif wird an die Preisentwicklung angepasst, um die Progressionswirkung abzubauen. Ebenfalls in zwei Schritten, mit insgesamt 4,4 Prozent.

Kalte Progression: In Deutschland wird die Einkommensteuer nach einem so genannten progressiven Tarif berechnet. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern. Das bedeutet: Für jeden Euro an zusätzlichem Einkommen wird ein höherer Steuersatz veranschlagt. Der Steuerbetrag steigt also nicht gleichmäßig, sondern überproportional. Der progressive Steuertarif kann dann negative Effekte haben, wenn die Einkommensteuersätze nicht die Preisentwicklung (Inflation) berücksichtigen. Wenn das allgemeine Preisniveau beispielsweise um zwei Prozent steigt und die Löhne in gleichem Umfang nachziehen, dann sollte auch die Steuerlast nur um zwei Prozent steigen. Sonst sinkt die Kaufkraft. Dann kann es dazu führen, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer trotz einer Lohnerhöhung am Ende weniger kaufen kann als zuvor. Dieses Zusammenspiel von Inflation und Steuerprogression nennt man "kalte Progression".
 

Ehrlicher Weg zu mehr Steuergerechtigkeit

 
Das vereinbarte Modell stellt diesen Missstand ab:
Zum einen durch die Erhöhung des Steuergrundfreibetrags. Denn schon heute ist absehbar, dass der jetzige Grundfreibetrag für das von der Steuer zu verschonende Existenzminimum in den nächsten zwei Jahren nicht mehr ausreichen wird. In diesem Fall muss der Gesetzgeber nach unserer Verfassung den Grundfreibetrag erhöhen. Das Existenzminimum richtet sich nach dem Mindestbedarf für den Lebensunterhalt im Sozialhilferecht.
 
Zweitens wird gleichzeitig die Steigung des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben. Damit wird vermieden, dass die steuerliche Durchschnittsbelastung steigt, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflationsrate ausgleichen.
Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Denn eine Lohnerhöhung zum Preisausgleich ist keine echte Einkommenserhöhung.

Unser Steuerprinzip besagt: Alle werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Steuerzahlung herangezogen. Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, müssen keine oder nur geringe Steuern zahlen. Diejenigen mit einem höheren Einkommen werden hingegen höher belastet. Das ist einerseits sozial und andererseits gerecht, denn wer mehr hat, ist auch eher in der Lage, mehr abzugeben.
 

Untere Einkommen prozentual begünstigt

 
Hohe Einkommen tragen wie bisher wesentlich stärker zum Steueraufkommen bei als untere Einkommensgruppen. Wer aufgrund seiner Einkommenshöhe mehr Steuern zahlen muss, ist durch die kalte Progression – in Euro-Beträgen gerechnet – auch stärker belastet. Im Verhältnis zur tatsächlichen Steuerhöhe ist die Entlastung der unteren Einkommensgruppen aber am größten.
 

Entlastungsbeispiele:

 
Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 30.000 Euro Jahresbruttolohn wird ab 2014 jährlich etwa 150 Euro weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Seine Steuerbelastung sinkt um 3,4 Prozent. Er zahlt bisher 4.328 Euro Steuern.
 
Bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn beträgt die Entlastung hingegen nur 2,5 Prozent. Er zahlt bisher 14.590 Euro Steuern.
 
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 30.000 Euro Jahresbruttolohn wird ab 2014 jährlich 164 Euro weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Seine Steuerbelastung sinkt um 10,6 Prozent. Er zahlt bisher 1.550 Euro Steuern.
 
Bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn beträgt die Entlastung hingegen nur 3,3 Prozent. Er zahlt bisher 9.187 Euro Steuern.
 

Im Einklang mit der Schuldenbremse

 
Der Ausgleich der kalten Progression steht mit unserer Schuldenbremse in vollem Einklang. Die Bundesregierung setzt bewusst nicht auf solche Mehreinnahmen aus Lohnerhöhungen. Denn die Kaufkraft der Bürger soll erhalten bleiben. Das nützt letztlich allen.
 
Den Ländern kommt der Bund mit seiner Gesetzesinitiative weit entgegen: Als finanziellen Ausgleich erhalten sie einen Festbetrag, der dem Durchschnitt ihrer Steuerausfälle in den Jahren ab 2014 entspricht. So verzichtet der Bund 2013 auf knapp 0,4 Milliarden und ab 2014 auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Das hilft den Ländern beim Schuldenabbau
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