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11.11.2011 | Bundesregierung
Jährlich 81 Milliarden Zuschuss vom Bund für Rente
 

 

2010 kamen etwa 184 Milliarden Euro durch Beiträge in die Rentenkasse. Ausgezahlt an die Rentnerinnen und Rentner wurden aber rund 224 Milliarden Euro. Woher also kommt das Geld, um die gesetzlichen Renten auf dem in Deutschland recht hohen Niveau von durchschnittlich 740 Euro (Wert für 2010) zu halten?
 
Die Renten werden von je her über Zuschüsse des Bundes finanziert. Die wichtigsten Zuschüsse sind: 
  • Allgemeiner Bundeszuschuss
    Mit dem allgemeinen Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung garantiert der Bund den Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung – auch wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Arbeitnehmern ändert.

    Die Höhe des Bundeszuschusses wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt. Sie ist abhängig von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter und des Beitragssatzes im vorvergangenem Jahr.
     
  • Zusätzlicher Bundeszuschuss – ein Mehrwertsteuerpunkt
    Neben dem allgemeinen Bundeszuschuss wird seit dem 1. April 1998 ein zusätzlicher Bundeszuschuss für nicht beitragsgedeckte Leistungen gezahlt. Das ist ein Zuschuss, mit dem zum Beispiel Vertriebene und Spätaussiedler für im Ausland geleistete – "fremde" – Tätigkeiten in Deutschland eine Rente erhalten.

    Der zusätzliche Bundeszuschuss finanziert sich aus einem Prozentpunkt der Mehrwertsteuer. Sie wurde dazu 1998 um einen Prozentpunkt auf 16 Prozent erhöht. 1998 waren das 9,6 Milliarden Deutsche Mark (4,9 Milliarden Euro) und 1999 waren dies 15,6 Milliarden Deutsche Mark (7,8 Milliarden Euro). Seit dem Jahr 2000 wird der zusätzliche Bundeszuschuss entlang des Aufkommens aus der Mehrwertsteuer angepasst.
     
  • Erhöhungsbeitrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss – die "Ökosteuer"
    Der zusätzliche Bundeszuschuss wird seit 1999 ergänzt.

    Um den Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber nicht zu stark ansteigen zu lassen, wurden im "Haushaltssanierungsgesetz 1999" die Einkommen der "Ökosteuer" für die Rente verwendet. Vier Mal wurde dafür die Mineralölsteuer in den Jahren 2000 bis 2003 um jeweils 6 Pfennige – 3 Euro-Cent pro Liter angehoben.

    Seit 2004 orientiert sich dieser Zuschuss an der Veränderung der Bruttolöhne und –gehälter des Vorjahres zur Bruttolohn- und –gehaltssumme des vorvergangenen Jahres.
 

Geld für Zusatzversorgung aus DDR-Zeiten

 
Der Bund gibt pauschal seit 1999 das Geld für die Beiträge für Kinderziehungszeiten. Für 2011 werden dies gut 11,5 Milliarden Euro sein. In 2010 waren es 11,6 Milliarden Euro.
 
Darüber hinaus erstattet der Bund seit 1999 der gesetzlichen Rentenversicherung die Ansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Für 2010 waren dies rund 4 Milliarden Euro. Für das Jahr 2011 wird voraussichtlich eine Erstattung in gleicher Höhe anfallen.
 
Ebenso werden aus dem Bundeshaushalt Auffüllbeträge und Rentenzuschläge zu den Renten in den neuen Bundesländern sowie Leistungen für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR gezahlt. Zusammen waren das für 2010 rund 400 Millionen Euro.
 
Der knappschaftlichen Rentenversicherung schießt der Bund in diesem Jahr voraussichtlich gut 6 Milliarden Euro zu (2010: 5,9 Milliarden Euro).
 
 

So setzt sich der Bundeszuschuss für 2010 zusammen 

 
Art des Zuschusses Betrag in Milliarden Euro
 
Allgemeiner Bundeszuschuss
 
39,9
Zusätzlicher Bundeszuschuss
 
  9,1
Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen
Bundeszuschuss
 
10,0
Kindererziehungszeiten
 
11,6
Ansprüche aus Zusatz- und Sonder-
versorgungssysteme der
ehemaligen DDR
 
 4,0
Kosten für "einigungsbedingte
Leistungen"
 
 0,4
Knappschaftliche Rentenversicherung
 
 5,9
 
Gesamtsumme
 
80,9
 
Quelle: Jahresbericht 2010 der Deutschen Rentenversicherung Bund
 
 

Entwicklung des Bundeszuschusses

 
Von 1957 bis 2010 ist der Bundeszuschuss (allgemeiner und zusätzlicher) von 3,4 Milliarden Deutsche Mark auf rund 59 Milliarden Euro (entspricht 115 Milliarden Deutsche Mark) jährlich angestiegen. Das ist rund ein Viertel der Ausgaben für die Renten in Deutschland (fast 243 Milliarden Euro in 2010). Im gleichen Zeitraum veränderte sich das Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern von 5:1 auf heute etwa 3:1. Prognosen zufolge wird dieses Verhältnis im Jahr 2030 voraussichtlich bei 2 zu 1 liegen.
 

4000 Euro Zuschuss vom Bund pro Rentner

 
Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sind mit Abstand der größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Vor 25 Jahren lag dieser Anteil an den Bundesausgaben noch bei 13 Prozent. Seitdem hat er sich mehr als verdoppelt.
 
Für das Jahr 2011 werden insgesamt gut 80,3 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse überwiesen. Auf die gut 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bezogen sind das pro Rentner pro Jahr im Durchschnitt gut 4.000 Euro.
 
Für das kommende Jahr und 2013 werden Zuschüsse von jeweils 81,8 Milliarden Euro und für 2014 von 83,6 Milliarden Euro vorausgesagt. 2015 schließlich steigt der Bundeszuschuss voraussichtlich auf 85,5 Milliarden Euro.

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