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12.09.2011 | Bundesregierung
Neuer Internet-Button "kostenpflichtig bestellen" schützt Verbraucher
 

 

 




Künftig kommt ein Vertrag im Internet nur zustande, wenn der Unternehmer dem Verbraucher vor der Bestellung alle erheblichen Vertragsinformationen verständlich zur Verfügung stellt. Der Verbraucher muss mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass er sich verpflichtet zu zahlen.
 
Die Bundesregierung will damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr besser schützen.
 

Warnung vor Internetfallen

 
Der Verbraucher muss, bevor er sich verpflichtet zu zahlen, künftig durch eine Schaltfläche - auch "Button" - gewarnt werden. Unternehmen müssen dafür die Bestellschaltfläche mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Wortwahl versehen.
 
Verbraucher werden immer wieder Opfer von Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen im Internet. Und das, obwohl das geltende Recht bereits umfangreichen Schutz bietet. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch ihre unklaren oder irreführenden Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet.
 

Verbraucher auch europaweit schützen

 
Das neue Gesetz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die im Internet einen Vertrag abschließen. Um den elektronischen Geschäftsverkehr in ganz Europa sicherer zu gestalten, beraten Politiker zudem auf europäischer Ebene eine entsprechende Verbraucherrechte-Richtlinie.
 
Die Bundesregierung geht voran, um die deutschen Verbraucher so schnell wie möglich besser zu schützen. Insoweit setzt sie mit dem Gesetzentwurf die künftige EU-Richtlinie sozusagen vorab um.

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