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08.04.2011 | Bundesregierung
Der Euro-Plus-Pakt - neue Qualität wirtschaftspolitischer Koordinierung
 
Mit dem von Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets Ende März geschlossenen Euro-Plus-Pakt erhält die wirtschaftspolitische Koordinierung eine neue Qualität.
 
So wollen sie die Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Staaten verbessern und damit ein größeres Maß an Konvergenz zur Stärkung der sozialen Marktwirtschaft erreichen.



 
 

 


Konvergenz
Annäherung verschiedener Volkswirtschaften hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus oder bestimmter ökonomischer Strukturmerkmale (Konvergenzkriterien). Die Konvergenz kann anhand einer Vielzahl ökonomischer Messgrößen untersucht werden, beispielsweise: Inflationsrate, Preisstabilität Defizitquote, Verschuldungsquote oder Zinssätze.

Weitere Informationen 


Der Pakt benennt zentrale Politikbereiche und Handlungsfelder für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Fortschritte messen die Mitgliedstaaten anhand objektiver Indikatoren – zum Beispiel der Lohnstückkosten.
 
Jedes Jahr gehen die Staats- und Regierungschefs künftig konkrete nationale Verpflichtungen gegenüber ihren Amtskollegen ein. Bundeskanzlerin Angela Merkel in Brüssel: "Das sind alles intergouvernementale Verpflichtungen." Sie stärken diepolitische Kooperation.
 

Ziele der Euro-Länder

 
Die Euro-Länder wollen folgende Ziele erreichen:
 
  • Wettbewerbsfähigkeit und
  • Beschäftigung fördern sowie
  • Finanzstabilität und
  • die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stärken.

 

Schwerpunkt des Paktes

 
Der Schwerpunkt des Paktes liegt vor allem auf Bereichen,
 
  • die in die einzelstaatliche Zuständigkeit fallen und
  • die für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und
  • die Vermeidung schädlicher Ungleichgewichte von entscheidender Bedeutung sind.

Die Wettbewerbsfähigkeit ist von wesentlicher Bedeutung, um auf mittlere und lange Sicht in der Europäischen Union (EU)
 
  • ein rascheres und nachhaltigeres Wachstum zu ermöglichen,
  • ein höheres Einkommensniveau für die Bürger zu erreichen und
  • die Sozialmodelle zu bewahren.

 

Leitvorgaben

 
Die gemeinsamen Anstrengungen stützen sich auf vier Leitvorgaben:
 
1. Bestehende wirtschaftspolitischen Steuerung verstärken
 
Die Anstrengungen stehen im Einklang mit der bestehenden wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und verstärken sie. Gleichzeitig schaffen sie einen zusätzlichen Nutzen.
 
Sie werden mit den bestehenden Instrumenten (der Strategie Europa 2020, dem Europäischen Semester, den Integrierten Leitlinien, dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und dem neuen Rahmen für die Überwachung der Wirtschaftspolitik) vereinbar sein und auf ihnen aufbauen.

Die Strategie Europa 2020

ist eine Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft im nächsten Jahrzehnt. Sie stützt sich auf drei einander bedingende und einander verstärkende Prioritäten:

intelligentes Wachstum, das heißt Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gründenden Wirtschaft,
nachhaltiges Wachstum, das heißt Förderung einer emissionsarmen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und
integratives Wachstum, das heißt Förderung einer Wirtschaft mit hohem Beschäftigungsniveau sowie sozialem und territorialem Zusammenhalt.

Weitere Informationen zur Strategie Europa 2020


Das "Europäische Semester"

ist ein neues Instrument EU-weiter, finanz- und wirtschaftspolitischer Koordinierung. Ein "Europäisches Semester" gibt es erstmals 2011.

Danach sollen sich die Mitgliedstaaten in ihrer jährlichen Haushaltsplanung stärker mit Brüssel abstimmen. Das ist nötig, weil die Volkswirtschaften der Unionsländer immer mehr zusammenwachsen. So hat die Aufstellung der einzelnen nationalen Haushalte auch Auswirkungen auf die gesamte Union. Dies zeigt sich gerade durch die hohe Verschuldung einzelner Staaten, die unter anderem auf mangelnde Haushaltsdisziplin zurückzuführen ist.

Das "Europäische Semester" gleicht die bisher getrennten Prozesse der haushaltspolitischen Koordinierung unter dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und der Strukturreformen unter der EU-Wachstumsstrategie "Europa 2020" zeitlich an und führt sie zusammen.

Weitere Informationen zum Europäischen Semester 


2005 hat die EU die Lissabon-Strategie überprüft. Ziel: Die Bemühungen stärker auf die Entwicklung eines kräftigen und nachhaltigen Wachstums und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen zu konzentrieren.

Diese Neubelebung der Lissabon-Strategie führte zu einer vollständigen Überarbeitung der europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS). Die neu geschaffenen Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung dienen als Grundlage für das Lissabon-Programm der Gemeinschaft und die nationalen Aktionsprogramme. Erstmals im Juli 2005 hat sie der Europäische Rat gebilligt.

Die Instrumente der EBS lauten:

- die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (die EU billigt die Leitlinien seit 2005 zusammen mit den Leitlinien für die makroökonomische Politik und die mikroökonomische Politik für einen Zeitraum von drei Jahren); nächster Termin ist 2011

- die nationalen Reformprogramme der einzelnen Länder

- der Jahresbericht der Kommission über Wachstum und Beschäftigung, der die von den 27 Mitgliedstaaten vorgelegten nationalen Reformprogramme analysiert

- die Empfehlungen des Rates

Weitere Informationen zur europäischen Beschäftigungsstrategie


Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist die Klammer für die nationalen Wirtschaftspraktiken der EU-Mitgliedstaaten. Er soll sicherstellen, dass sie auch nach Einführung des Euro ihre Bemühungen um Haushaltsdisziplin fortsetzen. Den SWP müssen alle 27 Mitgliedsstaaten und nicht nur die Euro-Staaten einhalten.

Einzelheiten


2. Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz fördern
 
Die Anstrengungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz fördern. Die von den Staats- und Regierungschefs vereinbarten gemeinsamen Ziele verfolgen die Teilnehmer mit ihrem eigenen politischen Instrumentarium.
 
3. Konkrete nationale Verpflichtungen
 
Der Pakt verpflichtet die Mitglieder, ausgehend von seinen Indikatoren und Grundsätzen jedes Jahr ein Paket konkreter Maßnahmen anzukündigen. Die müssen sie dann innerhalb der kommenden zwölf Monate durchführen.
 
Dabei messen sich die Mitgliedstaaten an den Leistungsstärksten innerhalb Europas, aber auch unter den strategischen Partnern.
 
Die neuen Verpflichtungen sind Bestandteil der nationalen Reform- und Stabilitätsprogramme und unterliegen dem regulären Überwachungsrahmen. Der Europäische Rat überprüft jährlich die Erfüllung auf politischer Ebene, nachdem die EU-Kommission eine Bewertung abgegeben hat.
 
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre Partner zu konsultieren, bevor sie wichtige Wirtschaftsreformen mit potenziellen Übertragungseffekten verabschieden.
 
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