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01.04.2011 | Bundesregierung
Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos
 

Wer kennt das nicht: Der Anruf bei einer Hotline landet in einer Warteschleife. Es beginnt das Warten auf den "nächsten freien Mitarbeiter". Und das kann dauern. Besonders ärgerlich ist das bei einer kostenpflichtigen Hotline. Dann kostet dieses Warten auch noch Geld.
 

 

 

 
Anfang März hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Der Entwurf verschärft auch die Voraussetzungen für den Einsatz von Warteschleifen.
 
Verbraucher sollen für Anrufe bei allen Sonderrufnummern erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Bei Sonderrufnummern sind Warteschleifen künftig nur noch zulässig, 
  • wenn bei zeitabhängiger Abrechnung der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt oder
  • wenn für den gesamte Anruf ein Festpreis gilt.
 
Diese Regelung tritt ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Danach sind Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern nur noch unter folgender Voraussetzung zulässig: mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung müssen für den Anrufer kostenfrei sein.
 
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
 

Europäische Änderungsrichtlinien umgesetzt

 
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes setzt die Bundesregierung zwei umfangreiche europäische Änderungsrichtlinien um.
 

Verbraucher besser schützen

 
Ein wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Verbraucherrechte und den Datenschutz im Telekommunikationsbereich zu verbessern.
 
Als weitere verbraucherfreundliche Änderungen sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen vor: 
  • Kunden sollen den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Derzeit müssen Verbraucher bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter befürchten, dass der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist. Künftig gilt eine maximale Unterbrechung von einem Kalendertag.
  • Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen. 
 
Außerdem stärkt der Gesetzentwurf die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses.
 

Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze fördern

 
Weiteres wichtiges Ziel der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist: die Rahmenbedingungen für den Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetzte verbessern.
 
Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze für die Bundesnetzagentur vor. Die Behörde muss diese zukünftig bei allen Regulierungsentscheidungen berücksichtigen: 
  • Die Bundesnetzagentur soll langfristige Regulierungskonzepte vorgeben, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen.
  • Bei allen Regulierungsmaßnahmen soll die Behörde besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen berücksichtigen. Investoren ermöglicht dies eine angemessene Rendite für das eingesetzte Kapital.
  • Für eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen erweitert der Entwurf den Netzzugang ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten.
  • Künftig kann die Behörde von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Auch dies dient dem Ziel der besseren Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen.
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