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01.04.2011 | Bundesregierung
Mehr Rente zum 1.Juli
 
Für rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigt zum 1. Juli die Rente. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen kündigte eine Erhöhung um 0,99 Prozent an.
 
"Ich freue mich, dass trotz des Ausgleichs für die Rentengarantie bereits in diesem Sommer ein spürbares Plus für die Rentnerinnen und Rentner möglich ist", so von der Leyen.
 
Dieses Plus können Rentnerinnen und Rentner im Juni aus dem Bescheid über die neue Höhe ihrer Rente ab 1. Juli 2011 erkennen.
 
Mit der Erhöhung ihrer Altersbezüge profitieren die Rentnerinnen und Rentner von der Erholung am Arbeitsmarkt nach der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung 2010 betrug 3,1 Prozent in den alten Ländern und 2,55 Prozent in den neuen Ländern.
 

 

Wie erfolgen Rentenanpassungen?

Grundsätzlich werden die Renten jährlich angepasst. Grundlage für die Anpassung ist die Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne- und -gehälter der Beschäftigten im Vorjahr. Die Renten werden maßgeblich aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezahlt.

Steigen Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Umgekehrt bedeutet dies aber auch: Wenn die Einkommen der Erwerbstätigen nicht oder nur geringfügig steigen, gibt es auch nicht mehr Rente. Die lohnorientierte Anpassung gibt es bereits seit 1957. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen damit an der wirtschaftlichen Entwicklung teil.

 

Schutzklauseln beeinflussen die Rentenanpassungen

 
Im letzten Jahr mussten die Rentnerinnen und Rentner auf eine Erhöhung ihrer Altersbezüge verzichten. Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise prägte die Lohnentwicklung im Jahr 2009. Die Renten hätten sogar gekürzt werden müssen. Dies verhinderte die "Rentengarantie".

Wegen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hatte die damalige Bundesregierung 2009 die bestehende Renten-Schutzklausel um eine "erweiterte Rentenschutzklausel" ergänzt. Die Schutzklausel garantierte, dass allein ein sinkendes Lohnniveau nicht zu sinkenden Renten führt ("Rentengarantie"). Rentenkürzungen sind somit gesetzlich ausgeschlossen.
 
Auch der "Riester-Faktor" – hier werden die Aufwendungen für die private Altersvorsorge berücksichtigt - spielt eine Rolle. Außerdem verändert sich tendenziell das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. Dies wird mit dem  "Nachhaltigkeitsfaktor" in der Rentenformel berücksichtigt. Nachhaltigkeits- und Riesterfaktor wirken in diesem Jahr mit 0,46 Prozentpunkte beziehungsweise 0,64 Prozentpunkte anpassungsdämpfend.

Nachhaltigkeitsfaktor

Der 2004 eingeführte Faktor berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern und Erwerbstätigen bei der Rentenanpassung. Steigen die Löhne und Gehälter in ausreichendem Maße und damit auch die Zahl der Beitragszahler, erhöhen sich im Folgejahr die Renten. Umgekehrt: wenn die Einkommen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht oder nur geringfügig steigen, gibt es auch kein Plus bei den Renten. Der Nachhaltigkeitsfaktor fand erstmals 2005 Anwendung bei der Rentenanpassung.

Riester-Faktor

Um die volle Förderung zur steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente") zu erhalten, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2004 einen prozentualen Eigenbetrag ihres Bruttoeinkommens aufwenden. Gegenwärtig beträgt dieser Anteil vier Prozent. Diese Mehrbelastungen der Beschäftigten für die private Altersvorsorge werden mit dem so genannten Riester-Faktor sachgerecht auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Der Riester-Faktor wurde für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Die beiden ausgesetzten Stufen werden 2012 und 2013 nachgeholt.

 

Ausgleichsbedarf im Sinne der Generationengerechtigkeit abbauen

 
Die volkswirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2005 und 2006 hätte - wie in 2010 - ebenfalls eine Rentenkürzung zur Folge gehabt. Durch eigentlich fällige, aber nicht realisierte Minderungen bei der Rentenanpassung wurde ein "Ausgleichsbedarf" aufgebaut. Ohne das Nachholen aller Faktoren hätte sich in diesem Jahr eine Rentenerhöhung von 1,99 Prozent in den alten Ländern und 1,41 Prozent in den neuen Ländern ergeben.
 
Um spätere Generationen mit hohen Sozialabtgabe nicht zu sehr zu belasten, werden.Rentenerhöhungen solange halbiert ("gedämpft"), bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Deshalb beträgt die Rentenerhöhung in diesem Jahr 0,99 Prozent.

Neuer Rentenwert

Zum 1. Juli 2011 beträgt der neue aktuelle Rentenwert in den alten Ländern 27,47 Euro (bisher: 27,20 Euro). Für die neuen Länder steigt dieser Wert um 0,99 Prozent von 24,13 Euro auf 24,37 Euro. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates regelmäßig zum 1. Juli den maßgebenden aktuellen Rentenwert.

 

Alterssicherung auf drei Säulen bewährt sich 


Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat pünktlich rund 19 Milliarden Euro an 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner aus. Darüber hinaus werden Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung geleistet: rund 15 Milliarden Euro pro Jahr. Für Rehabilitationsmaßnahmen gibt die Rentenversicherung noch einmal rund fünf Milliarden Euro aus.
 Trotzdem gilt: Wer im Alter seinen bisherigen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich privat oder über seinen Betrieb vorsorgen. Zum Beispiel mit einem so genannten Riester- oder Rürup-Vertrag. Die Bundesregierung fördert die private Vorsorge mit Steuerbefreiungen und staatlichen Zulagen. So fallen auch zukünftig keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Beiträge zur Betriebsrente an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Das deutsche Rentensystem auf drei Säulen hat sich bewährt.
 

Rentenanpassungen der letzten Jahre



In den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2010 gab es keine Rentenerhöhungen. 2008 erhöhten sich die Renten um 1,1 Prozent, in 2009 sogar um 2,41 Prozent (westliche Bundesländer) beziehungsweise 3,38 Prozent (östliche Bundesländer).
 
Jahr Zeitpunkt West Ost
1995  01.01.            2,78
  01.07. 0,50 2,48
1996 01.01.   4,38
  01.07. 0,09 1,21
1997 01.07. 1,65 5,55
1998 01.07. 0,44 0,89
1999 01.07. 1,34 2,79
2000 01.07. 0,60 0,60
2001 01.07. 1,91 2,11
2002 01.07. 2,16 2,89
2003 01.07. 1,04 1,19
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