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23.12.2014 | Bundesregierung
Das ändert sich mit dem Jahreswechsel
Neuregelungen
Erstmals gilt ab dem 1. Januar ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Der Bund übernimmt das BAföG vollständig. Diese und viele andere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2015 in Kraft. | |
Die Neuregelungen betreffen folgende Bereiche: Arbeit und Soziales |
Die Neuregelungen im Einzelnen
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