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23.12.2014 | Bundesregierung
Das ändert sich mit dem Jahreswechsel
Neuregelungen
 
  Erstmals gilt ab dem 1. Januar ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Wer in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten. Der Bund übernimmt das BAföG vollständig. Diese und viele andere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2015 in Kraft.

Die Neuregelungen betreffen folgende Bereiche:

Arbeit und Soziales
Gesundheit und Pflege
Steuern und Finanzen
Energie
Verkehr
Familie
Bildung und Forschung
Inneres und Recht 
Verbraucherschutz
Europa

 

Die Neuregelungen im Einzelnen

Grafik: Pfeilgrafik Weiterlink

Das ändert sich mit dem Jahreswechsel

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