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29.06.2014 | Frauen Union
30. Landesdelegiertentag der Frauen Union Deutschlands in Ludwigshafen
Aus aktuellem Anlass / Gesetzesänderung
 Beschluss vom 16/17.11.2013 

 
Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksam bekämpfen

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO schätzt die Gewinne aus dem Menschenhandel auf 31 Milliarden Dollar pro Jahr. Die Tendenz ist stei- gend. In der Europäischen Union gibt es einen rapiden Anstieg der ermit- telten und mutmaßlichen Menschenhandelsopfer im Zeitraum von 2008 bis 2010 um 18 Prozent! Das Dunkelfeld wird auf etwa 880.000 Menschen geschätzt. Davon seien allein 270.000 Zwangsprostituierte. Die Opfer stammen zu 61 Prozent aus der EU - zumeist aus Rumänien und Bulgarien. Sie werden mit falschen Versprechungen ins Ausland gelockt. Prostitution ist in Deutschland überwiegend zur Armutsprostitution geworden. In Stuttgart liegt beispielsweise der Ausländeranteil bei den Prostituierten bei 80 Prozent, bei den Neuzugängen sogar bei 89 Prozent. Sie kommen zumeist aus Osteuropa. Im Gegensatz zur gängigen Vorstellung handelt es sich also um eine Armutswanderung innerhalb der EU und nicht um Frauen aus Afrika oder Asien. Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung spielen sich im hohen Maße im Prostitutionsmilieu ab. Trotz des rasanten Anstiegs des Menschenhandels und der Zwangs- prostitution werden jedoch immer weniger Menschenhändler und Zuhäl- ter verurteilt. Während im Jahr 2000 noch 151 Personen wegen Zuhälterei in Deutschland verurteilt wurden, waren es 2011 nur noch 35.

Ein Grund dafür ist die Legalisierung der Prostitution als „normales“ Ge- werbe in Deutschland. Mit dem von der rot-grünen Bundesregierung 2001 verabschiedeten Prostitutionsgesetz sollte Prostitution zu einem Beruf wie jeder andere werden. Die rechtliche wie soziale Situation von Prosti- tuierten sollte sich verbessern. Dazu gehört die Möglichkeit, in die Kran- ken-, Arbeitslosen- und Rentenkasse einzuzahlen oder den Lohn einzuklagen. Ein Jahrzehnt später sind sich die Fachleute einig, dass die Ziele des Pros- titutionsgesetzes nicht erreicht wurden. Das Gesetz versagt, wenn es um die polizeiliche Überwachung von Prostitutionsstätten geht. Die Aus- stiegsmöglichkeiten von Prostituierten aus dem Milieu haben sich nicht verbessert und die polizeiliche Ermittlungsarbeit wird behindert. Die Mög- lichkeit der Absicherung in den sozialen Sicherungssystemen wird kaum genutzt.

Der Bericht der EU-Kommission zur Lage des Menschenhandels in Europa 2013 unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf. Bereits 2011 wurde aus diesem Grund die EU-Menschenhandelsrichtlinie verabschiedet. In Deutschland wurde diese Richtlinie bisher nicht umgesetzt. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ist am 6. April 2013 abgelaufen. Der „Ent- wurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwa- chung von Prostitutionsstätten“ sollte die gravierenden Schutzlücken des Prostitutionsgesetzes schließen und mit der Erweiterung der §§ 232, 233 und 233 a StGB den Menschenhandel besser bekämpfen. Nach Annahme des Gesetzentwurfs am 27.6.2013 durch den Deutschen Bundestag hat der Bundesrat den Gesetzentwurf an den Vermittlungsausschuss verwie- sen und in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl bewusst der Dis- kontinuität anheim fallen lassen.

Die Frauen Union der CDU fordert seit zehn Jahren den besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und Zwangsprostitution. Bereits 2003 hat der Bundesdelegiertentag der Frauen Union eine Regelung zur Bestrafung von Freiern angemahnt, die Opfer von Menschenhandel ausnutzen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde aufgrund des Widerstands von Rot-Grün jedoch nicht verabschiedet. Deutschland hat sich leider zu einem beliebten Ziel für Sextouristen entwickelt. Reisever- anstalter bieten geführte Touren von Bordell zu Bordell an. Prostitution ist in vielen Herkunftsländern von Sextouristen verboten, so kommen sie nach Deutschland. Flatrate-Bordelle und Großbordelle in Form von Well- nessoasen sind ein weiterer Auswuchs der Bordellbetreiber, die vor Ort zum Teil auf heftige Gegenreaktionen der Bevölkerung stoßen. Der mo- dernen Form der Sklaverei muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wir brauchen jetzt konkrete Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Mit einer stärkeren Regulierung der legalen Prostitu- tion lassen sich Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen und die Situation der Frauen in der Prostitution verbessern.

Die Frauen Union der CDU fordert die Bundesregierung auf, einen neuen Anlauf zu einer wirksamen rechtlichen Regelung zur Bekämpfung des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und der Verbesserung der Lage von Frauen in der legalen Prostitution zu nehmen. Zu einem Gesamtkonzept gehören folgende Maßnahmen:

1. Schaffung eines "Prostitutionsregulierungsgesetzes" zur Regelung 
    der Prostitution außerhalb der Gewerbeordnung
    - Definition der Prostitutionsstätten
    - Einführungeiner Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten sowie 
      einer Anzeigepflicht für Prostitutionstätigkeit
    - Schaffung einheitlicher, anlassunabhäniger Zugangs- und
      Kontrollmöglichkeiten für Polizei - und Ordnungsbehörden zu
      Prostitutionsstätten
    - Einführung von verpflichtende, regelmäßigen Gesundheits-
      untersuchungen, die außerhalb der Bordelle liegen, um den Frauen
      in der Prostitution Kontakte zur Außenwelt zu schaffen

2. Bestrafng von Freiern, die vorsätzlich die Zwangslage des Opfers
    ausnutzen

3. Flächendeckende Ausstiegsberatung für Frauen in der Prostitution

4. Überprüfung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen und deren
    Umsetzung zum Schutz von Menschenhandelsopfern 
    von außerhalb der EU, d.h. auds Drittstaaten

5. Überarbeitung und Neustrukturierung der Straftatbestände zum
    Menschenhandel
    - Feststellung der Ausbeutung von Prostituierten ( §180a StGB)
      anhand objektiver Kriterien ohne Opferaussage
    - Verurteilung von Mesnchenhändlern anhand objektiver
       Tatbestandsmerkmale ohne Opferaussage (§§ 232, 233 StGB)



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